DBS Classic – Dietmar Brunner
Unabhängiger Kfz-Sachverständiger und Kfz-Gutachter
Sichern Sie Ihre Werte!
Bewertungen vom unabhängigen Kfz-Gutachter.
Ich erstelle für Sie schnell und zuverlässig:
Kfz-Schadengutachten
Kfz-Wertgutachten
Zusätzlich biete ich Ihnen an:
Kfz-Kaufberatung
Unfall-Komplettabwicklung
Checkliste nach unverschuldetem Unfall (PDF Download)
Unverschuldeter Unfall
Machen Sie alle Ihre Ansprüche geltend mit einem Kfz-Schadengutachten vom Kfz-Gutachter.
Lesen Sie hier mehr zum Kfz-Schadengutachten.
Checkliste nach unverschuldetem Unfall (PDF)
Kfz-Wertgutachten
Werte sichern mit Gutachten!
Schaffen Sie Sicherheit mit einem Kfz-Wertgutachten.
Lesen Sie hier mehr zum Kfz-Wertgutachten.
Kfz-Kaufberatung
Gehen Sie auf Nummer sicher.
Ehe Sie einen Old- oder Youngtimer kaufen, nutzen Sie meine Kaufberatung.
Lesen Sie hier mehr zur Kfz-Kaufberatung.
Fuhrparkmanagement
Termin- und Aufgabenmanagement, Fahrerverwaltung, Leasingverwaltung, Fahrzeugverwaltung
Lesen Sie hier mehr zum Fuhrparkmanagement.
Ihr Vertrauen – mein Knowhow – klare Sache.
Die verschiedenen Kfz-Gutachten im Überblick:
Das Kfz-Kurzgutachten – Ihre Werte günstig sichern.
Mit einem Kurzgutachten können Sie Ihr Fahrzeug für Ihre Versicherung kostengünstig bewerten lassen. Ich als Kfz-Gutachter attestiere den individuellen Wert Ihres Oldtimers, Youngtimers oder sonstigen Liebhaberfahrzeugs. Ihr Kurzgutachten enthält darüber hinaus beweissichernde Dokumente wie Fotos, Rechnungen und ähnliches. Kurz: Es ist ein aussagekräftiges Dokument, das den Bewertungsrichtlinien der Versicherungen entspricht.
Das Kfz-Wertgutachten – detailliert und ausführlich.
Ein Wertgutachten dokumentiert den Zustand und den von einem Kfz-Sachverständigen ermittelten Wert Ihres Fahrzeugs. Es dient der Einstufung Ihres Fahrzeugs bei der Versicherung und als Basis für den Preis beim Verkauf. Dazu dokumentiert es detailliert und ausführlich alle Fakten rund um Ihr Fahrzeug, die für die Bewertung relevant sind.
Das Wertgutachten vom Kfz-Gutachter ist ein aussagekräftiges Dokument, das den Wert Ihres Fahrzeugs, ob Oldtimer, Youngtimer, Liebhaber- oder sonstiges Fahrzeug für Sie attestiert. Wichtig: Ein von mir erstelltes Wertgutachten entspricht den Bewertungsrichtlinien der Versicherungen.
Vor allem bei hochpreisigen, besonderen oder seltenen Fahrzeugen sichern Sie mit einem ausführlichen Wertgutachten den Wert Ihres Schmuckstücks für den Versicherungsfall. Nach einer Reparatur oder einem Restaurationsvorgang sollten Sie deshalb Ihr Wertgutachten von einem Kfz-Sachverständigen oder Kfz-Gutachter aktualisieren lassen, um den tatsächlichen Wert zu dokumentieren. Generell ist es sinnvoll, ein Wertgutachten in regelmäßigen Abständen aktualisieren zu lassen.
Das Kfz-Schadengutachten – damit die Rechnung stimmt.
Ein Unfall bringt immer Unannehmlichkeiten mit sich. Damit Sie im Falle eines unverschuldeten Unfalls nicht auch noch finanzielle Einbußen hinnehmen müssen, empfiehlt es sich, Ihren Schaden von einem unabhängigen Kfz-Gutachter oder Kfz-Sachverständigen bewerten zu lassen. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung die Kosten hierfür übernehmen.
Als unabhängiger Kfz-Gutachter erstelle ich für Sie ein Schadengutachten. Es beziffert nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch Wertminderung und Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall, voraussichtliche Reparaturdauer und Mietwagenkosten. Eine solide Basis, um Ihre Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Damit die Rechnung stimmt. Und Sie bekommen, was Ihnen zusteht.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) – KFZ-Sachverständiger
Wann benötige ich ein Schadengutachten?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sollten Sie immer einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen beauftragen. Dies ist erforderlich um alle Kosten ersetzt zu bekommen.
Dies gilt vom PKW, Oldtimer, Motorräder, LKW, Wohnmobile bis zu Fahrrädern und Leasing- oder Firmenfahrzeuge.
Wer bezahlt das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Des Weiteren muss sie auch die Rechtsberatungskosten bezahlen.
Kann ich den Sachverständigen frei wählen?
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen, Ihrer Wahl, zu beauftragen.
Was macht ein KFZ-Sachverständiger?
Ein KFZ-Sachverständiger erstellt objektiv eine Reparaturkostenkalkulation inkl. einer Wertminderung, Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist ein professionell ermittelter Wiederbeschaffungswert besonders wichtig.
Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?
Ein Gutachten enthält die Reparaturkostenkalkulation inkl. einer Wertminderung, Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten. Ein Kostenvoranschlag erfasst nur die Reparaturkosten!
Wie schnell wird ein Gutachten erstellt?
In der Regel erfolgt die Besichtigung kurzfristig, das vollständige Gutachten meist innerhalb von 24–48 Stunden nach Schadenaufnahme.
Erstellen Sie auch Fahrzeugbewertungen?
Ja. Wir erstellen Gutachten für die Oldtimerversicherung und beim Verkauf eines Fahrzeuges, Bewertungen bei einem Erbfall, Leasingrückgabe und Wertgutachten für sehr Wertvolle Fahrzeuge. Dies sind dann Markt-, Zeit- und Wiederbeschaffungswertgutachten für PKW, Oldtimer, Motorräder, LKW, Wohnmobile, Anhänger und Leasing- oder Firmenfahrzeuge.
Was ist eine merkantile Wertminderung?
Die merkantile Wertminderung beschreibt den geringeren Marktwert eines Fahrzeugs nach einem reparierten Unfallschaden.
Wird auch bei Bagatellschäden ein Gutachten benötigt?
Bei Schäden über 750, - € ist ein Schadensgutachten erforderlich. Darunter ist es ein Bagatellschaden. Die exakte Einschätzung übernimmt der Sachverständige.
Erstellen Sie auch Gutachten für Leasingrückgaben?
Ja. Wir prüfen Fahrzeuge vor Leasingrückgabe und dokumentieren vorhandene Schäden zur Vermeidung unnötiger Nachzahlungen.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Sie können telefonisch per E-Mail oder per Kontaktformular einen Termin vereinbaren. In den meisten Fällen ist eine Vor-Ort-Besichtigung erforderlich.